Leistungsbeschreibung Erziehungsfachstellen
1. Jugendhof der Altmark West e.V. (JHAW) / Organigramm
Sitz des Verein:
Ritzer Dorfstr. 1a
29410 Hansestadt Salzwedel / OT Ritze
Tel.: 03901 – 47 11 86
Fax: 03901 – 47 20 60
Geschäftsstelle:
Koppenstrasse 47
10243 Berlin
Tel.: 030 - 29 77 99 32
Fax.: 030 - 25 76 84 06
Mobil: 0172 - 141 72 92, päd. Leitung
Mobil: 0172 - 314 60 54, Geschäftsführung
Mobil: 0172 - 823 57 46, Stützerzieher
Mobil: 0172 - 823 57 48, Gästehaus Ritze
Mobil: 0172 - 310 75 75, Verwaltung
Mail: koordination@jugendhofritze.de
Am 01.04.1994 wurde der Verein von engagierten PädagogInnen zur Förderung und Durchführung von innovativen Jugend-(wohn)projekten gegründet.
Der Verein ist anerkannter Träger der Jugendhilfe, verfügt über die entsprechende Betriebser- laubnis der einzelnen Erziehungsfachstellen durch das Landesamt Niedersachsen und ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen-Anhalt.
Der JHAW arbeitet eng mit dem Jugendhilfeträger “Jugendarbeit, Kultur und soziale Dienste gGmbH.” (JaKuS) aus Berlin zusammen, dieser ist nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert. JaKuS ist schwerpunktmäßig Partner in den Bereichen Qualitätsentwicklung, Fort- und Weiterbildung, für Vertretung der pädagogischen Leitung und Geschäftsführung bei Reisen, etc.
Außerdem arbeitet der Jugendhof in der Region mit Erziehungsfachstellen, die nicht im Verbund des Jugendhofes angeschlossen sind und Therapeuten zusammen, die auch im Notfall als Vertretung, auch für die Leitung, zur Verfügung stehen.
Neben den Jugendhilfeangeboten betreibt der Jugendhof ein Seminar-/Gästehaus und eine Kulturscheune in Ritze bei Salzwedel im Rahmen eines Zweckbetriebes, welches von den MitarbeiterInnen beider Träger für Teamsitzungen, Supervison, Beratung, entlastende pädagogische Angebote, Krisenintervention und speziell für eine intensive Elternarbeit genutzt wird.
Zum Anschub einer Hilfe zur Erziehung werden gerne unsere Auslandsprojekte in Anspruch genommen, so haben wir Kooperationen in der Schweiz, Estland, Spanien und in Portugal. Es kann sich hierbei um kurzfristige oder aber auch um langfristige Projektphasen handeln. Hierbei werden jeweils individuelle Konzeptionen mit allen Beteiligten entwickelt.
Möglich sind auch langfristige Auslandsaufenthalte mit Beschulung. Voraussetzung ist die Feststellung des Bedarfes durch das anfragende Jugendamt und der Sorgeberechtigten. Mit den Schulbehörden wird, zumeist über den schulpsychologischen Dienst, wird die Möglichkeit einer auswärtigen Beschulung überprüft und mit dem belegenden Jugendamt abgestimmt.
Nähere Beschreibungen unserer Standorte und den verschiedenene Projektmodulen ►Standorte EFS
2. Leitbild
Mit diesen Angeboten bieten wir eine notwendige verlässliche Beziehung zu Erwachsenen an, wobei die überschaubaren klaren Strukturen im Alltag von höchster Bedeutung sind. Im familiären Umfeld erleben sie Sicherheit, Halt und Geborgenheit, individuelle Zuwendung und eine intensive Betreuung, die auch den Kontakt zur Herkunftsfamilie einschließt.
Das Zusammenleben ist ganzheitlich ausgerichtet, alle Familienmitglieder sind in die tägliche Alltagsorganisation und -abläufe integriert. Jeder hat seine verpflichtenden Aufgaben. Die Tierhaltung und Gartenpflege läßt alltägliche Zusammenhänge transparent werden, die sonst meist bei den Betreuten nicht wahrgenommen werden.
Es handelt sich um einen pädagogisch gestalteten und professionell strukturierten Lebensraum für Kinder und Jugendliche. In diesem Raum sind Lebens- und Entwicklungsbedingungen geschaffen, die helfen sollen, neue Lebensmöglichkeiten, Strategien und Lebensmuster zu entwickeln.
Es handelt sich auch um Grundhaltungen, die sich mit den Werten Respekt, Toleranz, Verbindlichkeit und Verantwortung umschreiben lassen.
Resultierend aus humanistischen und aufklärerischen Grundhaltungen kennzeichnet der respektvolle Umgang der beteiligten Personen, auch den der MitarbeiterInnen, die nicht in der Erziehungsfachstelle wohnen, untereinander sowie ein ebensolcher Umgang mit den Kindern und Jugendlichen die gemeinsame Basis unseres Handelns.
3. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Erziehungsfachstelle
Im Haushalt der Erziehungsfachstelle lebt mind. ein pädagogischer Mitarbeiter mit seinen Angehörigen und dem zu betreuenden Klientel. Neben der Betreuungsperson sind die mitwohnenden Familienmitglieder (LebenspartnerIn, Kinder, etc.) an der Gestaltung innerhalb der Erziehungsfachstelle beteiligt.
Versorgende und sozial- emotionale Zuständigkeiten übernimmt der/die Betreuer/in. Die Herkunftsfamilie wird somit umfänglich entlastet. Dem Kind/Jugendlichen wird ein neues Lebensfeld geboten. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie wird, wenn möglich, bestehen bleiben und aktiv gestaltet. Eine Rückführung dorthin wird angestrebt oder bleibt zumindest offen. Ist diese Perspektive nicht möglich, gibt es folgende Optionen:
-
das Kind oder der/die Jugendliche, der/die junge Volljährige bleibt in der Erziehungsfachstelle
-
Vorbereitende Maßnahmen zum Aufbau eines eigenen Lebensfeldes (Verselbständigung), hier werden auch Ressourcen der Kooperationspartner genutzt. Wenn es z.B. sinnvoll erscheint, schon vor der Volljährigkeit eine andere Hilfeform zu wählen, die sich in der Nähe des Elternhauses befindet, wird diese genutzt.
Grundsätzlich werden ab Eintritt in das Jugendalter einzelne Schritte der Verselbständigung eingeübt, z.B. Haushaltsführung, Verselbständigung in der Versorgung, Übernahme von Verantwortungsbereichen, etc.
Beschreibungen und differenzierte Angebote mit den individuellen Schwerpunkten unserer Erziehungsfachstellen und anderen pädagogischen Angeboten im In- und Ausland entnehmen Sie bitte dem Anhang dieser Leistungsbeschreibung!
4. Leistungsbereich Erziehung
Hilfeform
Erziehungsfachstelle (EFS) Grundleistungen / Regelleistungen
Ein Platz in einer Gemeinschaft mit innewohnendem Erzieher oder einer Person mit einer entsprechenden analogen Ausbildung bietet alle notwendigen Regelleistungen.
Notwendige Aufsicht und Betreuung
- Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
- Vorhalt einer pädagogischen Fachkraft
- Planung individueller Aktivitäten mit dem Heranwachsenden, räumlich-zeitliche Strukturierungshilfen
- Überprüfen eventueller Gefährdungen / entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungen
- Innerhalb des selben Tages kurze Gespräche und kurze pädagogische Interventionen innerhalb einerWoche grundsätzliche pädagogische Abklärung und Intervention
Teilhabe am familiären Leben
- Intensives Zusammenleben und Teilhabe am Leben innerhalb der familiären Struktur
- Kennenlernen von Familienstrukturen und Beziehungen
- Modellverhalten für Elternschaft, Partnerschaft, Außenbeziehungen
- Erleben eines Beispiels für das Führen eines familienähnlichen Haushaltes
Gestaltung der Wohnatmosphäre, der Verpflegung und des Wohnumfeldes
- Bereitstellen eines kind-/jugendgerechten Lebensbereiches und des dazugehörigen Umfeldes
- Gestaltung des Lebensbereiches zusammen mit den Heranwachsenden
- Schaffung und Gestaltung einer entwicklungsförderlichen Atmosphäre des Miteinander-Lebens
- Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereiches in einem Einbettzimmer mit einer Mindestgröße von 12m² und Hilfe bei der individuellen Gestaltung
Sozialpädagogische Angebote; Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen und deren Vermittlung
- Gesprächsrunden
- Nutzung religiöser Angebote, z.B. Religionsunterricht, Besuch eines konfessionslosen Klosters, etc.
- Einzelgespräche
- Gruppengespräche
Freizeitgestaltung
- Bereitstellung von Spiel – und Bastelmaterial und altersentsprechende Anleitung
- Bereitstellung von Medien und Anleitung im Umgang mit den Medien
- Vielfältige Sport- und Spielmöglichkeiten
- Tierhaltung
Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich/seelisch gesunde Entwicklung
- Allgemeine Gesundheitserziehung, körperliche und gesundheitliche Eingangsanalyse nach Neuaufnahme
- Regelmäßige Gesundheitskontrolle
- Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene
- Sicherstellung verordneter Therapien und Benutzung erstattungsfähiger Hilfsmittel
- Dokumentation besonderer Erkrankungen; Einbezug und Beratung der Eltern/Vormünder bei gravierenden Krankheiten, Therapien, Eingriffen, etc.
Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten
- Einüben des geregelten Tagesablaufes
- Einüben des Umgangs mit öffentlichen Einrichtugen
- Einkaufen
- Einüben des Umgangs mit Geld
- Einbeziehung in hauswirtschaftliche Abläufe
- Zubereiten einfacher Mahlzeiten und Vermittlung von Kenntnissen über gesunde Ernährung
- Pflege und Aufbewahrung von Wäsche und Kleidung, einfache Reparaturen
- Auswahl wetterangemessener Kleidung
- Einüben des Umgangs mit Verkehrsmitteln / Verkehrserziehung
Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
- informelle Kontakte
- gezielte Gespräche
- strukturierte Einzelkontakte
- Reflexionsgespräche in der familienanalogen Gemeinschaft
- in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss innerhalb der Erziehungsfachstellen entziehen
- Herbeiführen externer Beratungen und sonstiger Hilfen
- Abklären eines Bedarfs therapeutischer oder heilpädagogischer Leistungen und deren Beantragung
Förderung des Sozialverhaltens / Verhaltensregeln
- Erklärung und Verabreden von Umgangsregeln
- Einüben der Umgangsregeln in der familienanalogen Gemeinschaft und im öffentlichen Leben
- Rückmeldung über problematisches Verhalten
- Allgemeine Rückmeldung in Einzel- und Familiengesprächen
- Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten für die familiäre Gemeinschaft
Schulische und berufliche Förderung
- Auswahl einer geeigneten Schule in Abstimmung mit Eltern, Vormund, Jugendamt
- Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben
- Gespräche mit Lehrern / Teilnahme an Elternsprechtagen und Elternabenden
- Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz / Arbeitsplatz / Praktika
- Unterstützung bei der Suche nach berufsvorbereitenden Angeboten
- Kontakte zu Ausbildern
- Kontakt zum Vertrauenslehrer
- Kontakt zum Elternsprecher
Entwicklungsanalyse, Erziehungsplanung, Hilfeplanung
- Pädagogische Verlaufsanalyse und deren Dokumentation
- Teaminterne Erziehungsplanung, bei Bedarf unter Hinzuziehung von Fachleuten und Beratern, z.B. Einzelsupervision, Fachdienste vom Partner JaKuS, Psychologen, JAkuS-Leitung, etc.
- Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen (möglichst Gesprächsort in der Einrichtung). Organisation zusätzlicher interner oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben
Arbeit mit der Herkunftsfamilie, dem gesetzlichen Vertreter
- Einbeziehung der Eltern/Vormünder und Abstimmung mit ihnen in grundsätzlichen erzieherischen Fragen und bei besonderen Vorkommnissen
- Einbindung der Eltern in das Lebensfeld
- Vorbereitung der Entlassung mit den Eltern
- Vor- und Nachbereitung von Beurlaubungen
- Eltern haben die Möglichkeit eine Beratung während der Sprechzeiten wahrzunehmen
- Telefonische Kontakte sind zu jeder Zeit möglich
- Für Treffen stehen Räumlichkeiten in Berlin und in Ritze zur Verfügung
Aktivitäten in Vorbereitung auf die Zeit nach der Maßnahme
- Vorbereitung der Heranwachsenden auf Entlassung oder Verlegung
- Vorbereitende Information der Familie oder anderer Einrichtungen
- Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung
- Unterstützung beim Umzug
Diese Aktivitäten werden in der Regel von dem Erziehungsstellenpersonal und dem Stützerzieher durchgeführt. Praktikanten und sonstiges Personal, wie Hausmeister, Hauswirtschafterin können auch beteiligt werden. Unser Fuhrpark steht zur Verfügung.
Klientenbezogene Verwaltungsleistungen
- Führen einer Akte
- Hilfe bei der Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen, etc.
- Ausfertigen von Bescheinigungen und Empfehlungen
- Sicherstellen des gegenfinanzierbaren Versicherungsschutzes; Zuarbeit zur Abwicklung von Versicherungsfällen
- Verwalten klientenbezogener Gelder
- Schriftverkehr
Mitarbeiterführung und Qualifizierung
- Leitungs- und Koordinierungsaufgaben
- Erstellen von Listen und Statistiken
- Inner- und außerbetriebliche Fortbildungen, soweit gegenfinanzierbar, fachliche Beratung, Personalbewertung
Öffentlichkeitsarbeit
- Werbung durch Flyer, Infobriefe, etc.
- Persönliche Kontakte
- Internetpräsentation
Budgetierung und Controlling
- Führung der Einrichtung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, Sicherstellung der ordnungsgemäßen Buchführung, Übernahme der Unternehmerverantwortung
Krisenmanagement für die Klienten direkt
- Sicherstellung angemessener Krisenreaktionsmöglichkeiten
- Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten: Ärzte, Therapeuten, Psychologen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Uchtspringe und der Außenstelle Salzwedel mit der Tagesklinik.
Koordiniert und durchgeführt werden diese vom Päd. Leiter und vom Stützerzieher.
Gruppenübergreifende Leistungen
Freizeitpädagogische Angebote
- Für unterstützende Maßnahmen ist ein Freizeit-/ Stützpädagoge zuständig. Dieser hält regelmäßig Kontakt zu den EFS und bietet seine Angebote für Einzelne und Gruppen an, wie z.B. ein Tippibauseminar, Backen wie im 16.Jahrhundert in unserem historischem Lehmbrotbackofen, Sportaktivitäten, etc.
- In Ritze sind u.a. folgende Spielgeräte vorhanden: Volleyballfeld, Fußballtore, Billard, Tischtennis, Bogenschießen, Kicker, Pool, Sauna, Reitplatz, Grillkota.
Beratung der pädagogischen Mitarbeiter
- Der pädagogische Leiter berät die Erziehungsfachstellen regelmäßig und mit kontinuierlicher Fallbesprechung während der Teamsitzungen und aber auch vor Ort (mobile Beratung) individuell, bei dem auch der/die Betreute die Möglichkeit hat, diesen entsprechend anzusprechen, um über Belange des täglichen Lebens zu diskutieren.
Reisen
- Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten findet mindestens eine Reise im
Jahr statt, die zumeist von dem Stützerzieher durchgeführt wird. Diese Reise
wird mit allen Beteiligten vorbereitet und soll mindestens 2-3 Wochen dauern.
Diese Urlaube sind wichtig, um die ErziehungsstellenmitarbeiterInnen zu
entlasten.
Hier werden oft unsere Projektstellen in der Schweiz, Estland und Portugal angelaufen, sodass das dortige Personal ebenfalls zur Verfügung steht. Auch eine Kooperation mit JaKuS ist möglich.
Elternarbeit
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie dient der
Verbesserung der Erziehungsbedingungen. Sie reicht je nach Einzelfall von dem
im Hilfeplan abgesprochenen, regelmässigen Besuchskontakten in der
Erziehungsfachstelle, bis hin zu therapeutischen Hilfen, die von uns begleitet
werden können. Die Besuche sind möglich in der Wohnung der Herkunftsfamilie,
in der Berliner Verwaltung oder aber auch in unserem Gästehaus in Ritze.
Zuständig für Besuche in der Herkunftsfamilie ist in der Regel der
pädagogischen Leiter.
Die Elternarbeit kann nur im Rahmen der beschränkten zeitlichen Stundenplanung höchstens 1 mal im Monat mit ca. 2 Stunden durchgeführt werden.
Krisenintervention
- Der pädagogische Leiter steht im Krisenfall für eine Beratung zur Verfügung. Der Freizeit-/Stützerzieher steht für Krisenintervention jeder Zeit zur Verfügung, wie auch die EFS untereinander. In speziellen Fällen kann die Intervention nach einer Krise durchaus eine erlebnispädagogische Maßnahme im In- und Ausland nach Beschluss im Hilfeplangespräch mit allen Beteiligung erforderlich machen. Die (zusätzlichen) Kosten werden ebenfalls im HPG nach Vorlage eines Haushaltsplanes festgelegt.
- Grundsätzlich wird nur Fachpersonal eingesetzt.
Beteiligung an Hilfeplangesprächen
- Ein Hilfeplangespräch soll mindestens 1x jährlich stattfinden, wobei in der Regel auch die leiblichen Eltern teilnehmen sollen. Das Jugendamt erhält 14 Tage vor dem Hilfeplan-gespräch eine Tischvorlage. Das Hilfeplangespräch sollte vor Ort stattfinden, vom Jugendamt protokolliert und das Protokoll spätestens nach zwei Wochen den Beteiligten vorgelegt werden.
Einbindung der Kooperationspartner
- Zwischen unseren Partnern findet ein regelmäßiger Fachaustausch statt.
Vertretungsregeln
- Für Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall steht der Freizeit- und Stützerzieher zur Verfügung, in Ausnahmefällen auch der Pädagogische Leiter.
- Die Erziehungsfachstellen untereinander, wenn ein Platz frei ist und auch die unabhängigen, mit uns kooperierenden Erziehungsstellen stehen für Vertretung zur Verfügung, wenn diese ebenfalls nicht belegt.
Grenzen der Regelleistungen / Grundleistungen
Besonders betreuungsintensive heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende, familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen ergänzt oder in anderen Formen erzieherischer Hilfen realisiert werden, wenn
- die Kinder / Jugendlichen / jungen Volljährigen ein kontrolliertes, überschaubares Feld mit höherem Personalschlüssel benötigen,
- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer spezialisierten Gruppe oder einer kinderpsychiatrischen Einrichtung oder einer therapeutischen Einrichtung für Behinderte angezeigt ist,
- der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver und/oder therapeutisch gestaltet werden sollte,
- Einzelmaßnahmen angezeigt sind.
5. Gesetzliche Grundlagen
- § 27 KJHG Hilfe zur Erziehung
- § 34 KJHG Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform
- § 41 KJHG, hierbei wird gewährleistet, dass eine eventuelle Nachbetreuung ausserhalb der Erziehungsfachstelle nicht zu Lasten des Betreuungskontingentes der in der EFS lebenden Betreuten gehen kann, d.h. bei einer vollen Belegung mit zwei Plätzen, kann das Personal der EFS die Nachbetreuung nicht durchführen.
6. Zielgruppe
Wir sind offen für weibliche und männliche Kinder und Jugendliche im Alter bis 18 Jahren (bei der Aufnahme),
- die Verhaltensauffälligkeiten zeigen und einer intensiven gänztägigen pädagogischen Betreuung bedürfen,
- bei denen der Verbleib in der Herkunftsfamilie nicht mehr möglich ist,
- die auf Grund von psychischer und sozialer Beeinträchtigung in herkömmlichen Heimen und anderen betreuten Wohnformen keine Lebensgrundlagen mehr finden,
- TreberInnen, die sich nach Veränderung ihrer Situation sehnen und willig sind, eine solche mit unserer Hilfe umzusetzen,
- die ein besonderes Bedürfnis nach Nähe und einen Bedarf an festen kontinuierlichen Bezugspersonen haben,
- die während einer erlebnispädagogischen Maßnahme befähigt wurden, im Anschluß in einer familienanalogen Gruppe zu leben,
- die straffällig geworden sind und für die eine Veränderung durch Verfremdung ihres bisherigen Lebensumfeldes in einer Erziehungsfachstelle sinnvoll erscheint,
- die Probleme in der Schule haben, auch Legasthenie und Dyskalkulie
Das Mitbringen von Tieren ist nach Absprache möglich.
Grundsätzlich wünschen wir für die Erziehungsfachstelle “Pegasushof Lanze” einen speziellen Bezug zu Pferden, dies ist allerdings nicht Bedingung.
Voraussetzung für die Aufnahme ist außerdem, das sich die Kinder und Jugendlichen freiwillig für die Maßnahme entscheiden.
Ausschlußkriterien- Wir können körperlich und/oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche nicht aufnehmen.
7. Pädagogische Zielsetzungen
-
Die Eingliederung in das soziale Gefüge einer Familie und in Gruppen ist ein vorrangiges Ziel, da hiermit wichtige Grundlagen für die Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit und einer selbständigen Lebensführung gelegt werden. Die pädagogischen Zielsetzungen beinhalten die Bearbeitung der Folgen der individuellen und sozialen Problemlagen der Kinder und Jugendlichen.
-
Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu verbindlichen Bezugspersonen:
Durch die besondere Atmosphäre in unseren Erziehungsfachstellen wird ein Vertrauensver-hältnis und ein gesundes Selbstbewusstsein aufgebaut. Nur auf dieser Grundlage können wir den Kindern und Jugendlichen die Erfahrung tragfähiger Beziehungen vermitteln, die sie bisher nicht oder kaum erlebt haben.
- Entwicklung von Verantwortungsbewußtsein für sich und andere:
Wir streben an, die Kinder und Jugendlichen in die Lage zu versetzen, für sich und andere verantwortlich zu handeln; dies geschieht durch Ausprobieren und von Fehlern und Irrtümern lernen. Hierzu gehört die Vermittlung von Werten (z.B. Achtung von Eigentum und Fremdeigentum), die Achtung vor dem Gegenüber (angemessener Umgang miteinander). Bei Nichteinhaltung festgelegter Grenzen folgt die konsequente Anwendung unterstützender positiver Maßnahmen. Es wird angestrebt, die Gruppenfähigkeit innerhalb des familienanalogen Kontextes zu erlangen.
- Erlernen von Selbstbewußtsein und Selbstständigkeit:
Ein langfristiges Ziel ist die Förderung der Selbständigkeit. Es sollen praktische und theoretische Fähigkeiten und Kenntnisse sowie eine emotionale Stabililtät erworben werden, die für eine eigenständig geplante Lebensführung notwendig sind. Die Tätigkeiten des täglichen Lebens, wie Körperpflege, Waschen, Hausreinigung, Einkaufen, Gartenarbeit, Tierpflege, etc. werden unter Anleitung und in Begleitung von den Jugendlichen im jeweils individuellen möglichen Rahmen selbst erledigt.
- Erlangen von persönlicher Autonomie und sozialer Kompetenz:
Die genannten Ziele sind die Grundlage für die angestrebte Integration in die Gesellschaft mit einer privaten und beruflichen Perspektive, ohne aber die Förderung der individuellen Fähigkeiten und Begabungen und damit die Entwicklung der unverwechselbaren Persönlichkeit zu vernachlässigen.
- Entwicklung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive:
Es versteht sich von selbst, das bei den o.g. Zielen die Ausbildungs- und Berufsperspektive eine Rolle spielt. Unser Kontaktnetz im ländlichen Raum wird für die unterschiedlichsten Ausbildungsmöglichkeiten genutzt, wobei oft verschiedene Praktika vorgelagert sind.
Wir sind der Meinung, dass diese Erziehungsziele die permanente selbstkritische Reflektion pädagogischen Handelns erfordern, die Übereinstimmung von Worten und Taten, sowie ein regelmäßiges gegenwärtiges Bewusstsein von der Vorbildfunktion des Erwachsenen. Nach unserer Überzeugung kann man im Umgang mit Kindern und Jugendlichen die Forderung nach dem reversiblen (Erwachsenen) Verhalten nicht ernst genug nehmen, daher ist das innewohnende Personal von besonderer Bedeutung in einer Erziehungsfachstelle.
- Verbleib in der Erziehungsstelle nach der Volljährigkeit
Bei pädagogischer Notwendigkeit kann der Aufenthalt in der ESF nach §41 KJHG verlängert werden.
- Rückführung in das Elternhaus
Eine Rückführung in das Elternhaus wird angestrebt, wenn die Bedingungen es ermöglichen.
- Auszug / Entlassung
Nach den oben beschriebenen Betreuungsformen sollte die Befähigung zur weiteren auto-nomen Lebensgestaltung gegeben sein. Hierbei richtet sich unser Augenmerk auf die Entwicklung sozialer Kompetenz.
8. Leistungsentgelt, Pauschale für Sonderaufwendungen, Sonderleistungen
Die Unterbringung in einer EFS wird über ein Leistungsentgelt abgerechnet, das in der Regel mit dem örtlichen Jugendhilfeträger vereinbart wird. Das Leistungsentgelt ist bis zum 15. eines laufenden Monats von dem jeweils belegenden Jugendamt zu überweisen. In dem Leistungs-entgeld ist eine Pauschale für u.a. folgende Kosten enthalten:
- Ferienzuschuß
- Fahrrad
- Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe
- Geburtstagsgeld
- Klassenfahrten
- laufende Bekleidungsergänzung
- Lernmittel
- Weihnachtsbeihilfe
- Zusätzliche Fahrtkosten
Diese Pauschale wird auch für Kosten, die durch Krisenintervention entstehen, verwendet.
Aufgrund der Tatsache, dass eine EFS nicht sofort nach Entlassung der Jugendlichen neu belegt werden kann, gehen wir von einer durchschnittlichen Auslastung mit 95% aus. Das Leistungsentgelt wurde nach Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit berechnet.
Bei Beurlaubung, Krankenhausaufenthalt und Entweichung wird ein Freihaltegeld von 2 Monaten gezahlt, wenn zu erwarten ist, das der/die Betreute wieder in die EFS zurück kehrt.
Das Verpflegungsgeld, z.Zt. 5,-€/Tag, wird dem Kostenträger für die Freihaltezeit erstattet.
Sonderleistungen
Sonderleistungen im Einzelfall
- Taschengeld
- Heimfahrten
- Fahrten zur Hilfeplankonferenz
- Erstausstattung Kleidung
- Fahrten zur Hilfeplankonferenz für den Betreuer und ggf. für den Koordinator, wenn dies im Hilfeplan besprochen und protokolliert wird
Individuelle Sonderleistungen
-
Folgende individuelle Sonderleistungen können nach Bedarf zeitnah oder aber auch in der Vorlaufphase organisiert werden:
- Elternbesuch mit Übernachtung und Verpflegung in unserem Gästehaus in Ritze
- Intensive Elternarbeit, die den üblichen Rahmen übertreffen
- Nachhilfeunterricht mit qualifiziertem Personal, wenn die schulischen Maßnahmen nicht greifen
- Erlebnispädagogik im In- und Ausland
- Kurz- und langfristige Clearingphasen im In- und Ausland, hier befinden sich differenzierte Leistungsbeschreibungen im Anhang
- Teilnahme an der Pferdepflege
- Reittherapien
- Reisen im Rahmen der Krisenintervention und die den Rahmen des üblichen Haushaltes überschreiten
- Sportcamps
- Sonstige therapeutische Leistungen
9. Personal
Grundsätzlich arbeiten wir mit pädagogischem Fachpersonal mit Kompetenz und Lebens-/Berufserfahrung.
Für den Betrieb einer Erziehungsfachstelle ist in der Regel der Abschluß einer Erzieherausbildung geboten. Die Stellenangaben beziehen sich auf einen Platz. Die Erziehungsfachstellen haben unterschiedliche Platzkapazitäten.
Für die Löhne wurden der TVöd vom 18.08.2005 zu Grunde gelegt.
| Päd. Leitung, Dipl. Päd. | BAT IVa / 1:17 (volle Stelle bei einer Belegung von 17 Klienten) |
| Geschäftsführung | BAT IVa / 1:30 |
| Erzieher in EFS (0,5 pro Klientel) | BAT Vb/c / 1:2 |
| Freizeit / Stützerzieher | BAT Vc / 1:12 |
| Verwaltungskraft | BAT VII / 1:33 |
10. Qualitätsentwicklung und -sicherung
Die Qualität unserer Arbeit resultiert aus den objektivierbaren Ergebnissen der pädagogischen Bemühungen und der subjektiven Entwicklung der Befindlichkeit der Kinder / Jugendlichen.
-
Die o.g. Prozesse und Arbeitsgrundlagen werden dokumentiert und es existieren Vordrucke, die zur Vereinfachung angefertigt wurden. Diese Dokumente werden jeweils nach Erfahrungswerten ergänzt.
-
Teamsitzungen finden monatlich mit mind. 2 Stunden statt. Von Teamsitzungen werden Protokolle angefertigt. Die Entwicklung des Klientels wird laufend dokumentiert und mit der Hilfeplanung abgeglichen.
-
Es finden regelmäßige Gespräche zwischen Pädagogen, Verwaltung, Herkunftsfamilie und belegendem Jugendamt statt.
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Organisierte Reflexion durch Supervision, die mindestens 1x im Monat für 2 Stunden statt findet, zu diesem Zweck wird in der Regel das Gästehaus in Ritze genutzt.
-
Kollegiale Beratung (ohne Stützerzieher und ohne päd. Leitung) im Team, auch mit anderen Trägern, monatlich 2 Stunden in Rotation in den jeweiligen Standorten
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Für ein Hilfeplangespräch wird eine Tischvorlage mind. 14 Tage an die teilnehmenden Personen verschickt
-
Fortbildungen nach Bedarf
Beschreibungen mit Standorten, differenzierten Angeboten mit den individuellen Schwerpunkten unserer Erziehungsfachstellen und anderen pädagogischen Angeboten im In- und Ausland entnehmen Sie bitte diesen Link ►Standorte EFS

