Jugendhof der Altmark West e.V.
Konzept (IMES) Integrative mobile Erziehungsstelle
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© 2016 Jugendhof der Altmark West e.V.

Konzept: Integrative mobile Erziehungsfachstelle IMES

1. Vorbemerkungen

Leitgedanke:
"Herz, Hand und Verstand" gehören zusammen und machen die Ganzheitlichkeit menschlichen Lebens und sozialer Bezüge aus, wobei das Herz für Leben und Lieben steht, die Hand für Handeln und Leisten, der Verstand für Lernen und Lenken, und mit allem soll der Welt Sinn, dem einzelnen Menschen Bewusstsein gegeben und Emanzipation für alle ermöglicht werden.

Wer braucht mich?

Wer hört mir zu?

Wo gehöre ich hin?

Diese Fragen werden oft von jungen Menschen gestellt, aber selten von der Erwachsenenwelt beantwortet. Wir versuchen diese und andere Fragen zu beantworten und empfehlen die Teilnahme an einer integrativen mobilen Erziehungsstelle für eine andere innovative Form der Vergangenheitsbewältigung und die sich daraus resultierenden Fragen für die Zukunft zu lösen.

Der Jugendhof  bietet seit 1998 benachteiligten Kindern und Jugendlichen die Unterbringung in Erziehungsfachstellen an. Die Besonderheit besteht in dem familienanalogen Kontext, d.h. kleine Einheiten mit höchstens 2 Plätzen. Gegenüber Wohngruppen und anderen betreuten Wohnformen ist zu verzeichnen, dass kaum Abbrüche  zu vermelden sind, wenn das Klientel angekommen ist.

Aber, in den letzten Jahren hat sich auch herauskristallisiert, dass wir immer noch junge Menschen mit unseren Angeboten nicht erreichen können, selbst mit kleinem Setting, wie einer Erziehungsfachstelle.

So ist die Idee entstanden, die integrative mobile Erziehungsstelle (IMES) zu kreieren.

Integrativ steht dafür, dass wir trotz  räumlicher Trennung die Herkunftsfamilie nicht aus dem Auge verlieren und diese einbeziehen.

Mobil steht für Verfremdung, ganz speziell für  räumliche Veränderung der Bezüge, die zumeist Ursache der Hilfe zur Erziehung sind.

Innovativ steht für den Neuigkeitscharakter, die Verbindung mehrerer Konzeptansätze, die flexibel und individuell ineinander übergehen.

Wichtig ist, dass das betreuende Personal, gleichwohl flexibel und mobil, d.h. auch unabhängig ist und eine kontinuierliche Bezugsbetreuerarbeit gewährleistet. In den letzten 4 Jahren haben wir mehrere, sehr erfolgreiche  Projekte durchgeführt, die alle in eine längerfristige und kontinuierliche Erziehungsstellenarbeit überführt werden konnten. Auf diesen Erfahrungen basiert diese Konzeption.

Die Erfahrungsberichte dieser Projekte wurden mit entsprechenden Referenzen skizziert. mehr...

Mobil steht auch für verschiedene Standorte, die unterschiedlich, je nach Klientel angelaufen werden können:     

  1. Projekt Naatsaku, Estland
  2. Projekt Olhao, Portugal

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2. Rechtliche Grundlagen

Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen erfolgt nach Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt nach den §§ 27, 34 SGB VIII und ggf. bei Volljährigen nach
§ 34 in Verbindung mit § 41.

Für die Einrichtungen in Deutschland existieren Betriebserlaubnisse, die von den jeweiligen Landesjugendämtern erteilt wurden. Die Auslandsprojekte werden nach den bei uns bestehenden  Standards betrieben.

Hier orientieren wir uns auch an den erarbeiteten Grundlagen für Erlebnispädagogik der Spitzenverbände in Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern.

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3. Angebotsbeschreibung

3.1. Zielgruppe

Die  Maßnahme richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

  • die sich in einer schwierigen Lebenssituation oder Krise befinden
  • deren Leben von Diskontinuitäten, Brüchen und Enttäuschungen bestimmt ist
  • die bereits eine Jugendhilfekarriere hinter sich haben
  • die aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen mit Jugendhilfe dieser misstrauisch und abweisend gegenüber stehen
  • die von traditionellen institutionellen Angeboten der Jugendhilfe kaum oder nicht mehr erreichbar sind
  • die Probleme im Umgang mit ihren eigenen Impulsen und Bedürfnissen haben
  • die von geringer Leistungsmotivation geprägt sind
  • die bereits einige Schul- und Ausbildungslücken bzw. –abbrüche aufweisen oder von solchen bedroht sind
  • die nur eingeschränkt zur Entwicklung von Perspektiven und Zielen in der Lage sind
  • die durch Delinquenz und Kriminalität auffällig geworden sind
  • die durch Aggressivität auffällig geworden sind
  • die vor dem Strafvollzug stehen oder richterliche Auflagen zu erfüllen haben
  • die drogen- und suchtgefährdet sind
  • deren Leben von physischen und psychischen Verletzungen oder Missbrauch geprägt ist
  • deren familiäre Bindung und Versorgung instabil und gefährdet ist
  • deren Lebenswelt von Migrationsproblemen geprägt ist
  • die aufgrund der eigenen Erfahrung oder der Erfahrung im familiären Umfeld kriegstraumatisiert sind

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3.2.   Zielsetzungen

Zielsetzungen variieren entsprechend der familiären Herkunft, dem Alter, Problemlagen und Potenzialen der Betreuten. Der Fokus liegt insbesondere auf der Stabilisierung der Persönlichkeit und der Stärkung des Selbstwertgefühles der Betreuten, um ihnen Zugang zu einer gesellschaftlichen Normalität mit Schulbesuch, Ausbildung und Verselbständigung zu ermöglichen.

Die integrative mobile Erziehungsstelle schafft einen besonderen Rahmen, der in der personellen Kontinuität über einen längerfristigen Zeitraum aufrechterhalten wird und evtl. bei einer längeren Begleitung bis zum Übergang in ein selbständiges Leben führen kann.

Bei entsprechenden Ressourcen und Entwicklungen der Herkunftsfamilie wird auch die Perspektive einer Rückführung verfolgt und umgesetzt.

Die integrative mobile Erziehungsstelle bietet den Kindern und Jugendlichen überschaubare Strukturen und eindeutige, verlässliche und dauerhafte Bezugspersonen, ganz speziell außerhalb ihrer gewohnten Umgebung.

Hier erfahren sie Akzeptanz, emotionale Zuwendung, Geborgenheit und Anerkennung ebenso wie Grenzen und Konsequenzen. Dieser Rahmen eröffnet jungen Menschen die Möglichkeit, Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten, Konflikte zu meistern, eigene Interessen und Hobbys zu entdecken und zu verfolgen, sowie ihr Selbstwertgefühl zu stärken.

Vor diesem Hintergrund werden Kontakte zur Herkunftsfamilie hergestellt bzw. beibehalten, die Schul- und Ausbildungssituation geklärt, wobei wir davon ausgehen, dass die meisten Klienten kaum oder wenig beschulbar sind/waren.

Das besondere Setting der integrativen mobilen Erziehungsstelle führt im Bedarf zu einer langfristigen Hilfemaßnahme. Die Bezugspersonen bieten intensive Beziehungen an, welche auch ausgetestet und ausgehalten werden.

Auf dieser Basis können diese üben, Selbst- und Fremdwahrnehmung zu vergleichen und gleichzeitig können sie Kritik und Konsequenzen ohne nachfolgende Abbrüche von Beziehung erfahren.

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3.3. Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

Mit der Herkunftsfamilie wird nach den Qualitätsstandards von JaKuS zusammen gearbeitet.

Dies entspricht einem systemischen Ansatz, nach dem die Symptomatik eines Kindes/Jugendlichen großteils als Reaktion auf Lebensverhältnisse in dessen Familie und deren Umfeld zu sehen ist.

Deshalb richtet sich die Elternarbeit in Form sozialpädagogischer Leistungen einerseits an die Eltern und die Familie selbst, andererseits wirkt sie sich aber auch, je nach Form und Umgang mit den  Eltern und durch deren umfangreiche Einbeziehung, wesentlich auf das Betreuungsgeschehen und damit auf den Erfolg der Hilfe aus.

Die Eltern dürfen nicht allein gelassen werden und sollen handlungsfähiger werden.

Elternarbeit umfasst formelle und informelle Kooperationen und dient der Unterstützung des Betreuungsprozesses in Form des Informationsaustausches, der Hilfe- und Erziehungsplanung, der Koordination von Alltagssituationen und Erziehungsstilen sowie der Bewältigung von Konflikten zwischen Erziehenden und Eltern.

Dazu zählen:

  • schriftliche und telefonische Kontakte
  • monatliche Elterngespräche zur Konkretisierung des Hilfeplanes
  • gemeinsame Reflexion des Hilfeverlaufs als Instrument der Vorbereitung des Entwicklungsberichtes
  • Kurzkontakte
  • wechselseitige Besuche in der Betreuungseinrichtung des Jugendlichen, bis hin zu Besuchen in den Erziehungsstellenstandorten
  • Hilfe- und Erziehungsplangespräche
  • Teilnahme an Feiern und Festen

Zusätzlich kann es Formen der Elternberatung und der Familienintervention geben, welche auf eine mögliche Veränderung von Wissen, Einstellungen, Handeln und Verhalten der Eltern abzielen, um „verdeckte“ Ressourcen zu aktivieren.

Eine grundsätzliche Wertschätzung, ein vertrauensvoller, offener Umgang und deren Sicht als Eltern, die „im Grunde das Beste für ihr Kind wollen“, tragen zu einer positiven Selbstbewertung des Jugendlichen bei.

Das Wissen darum, mit den Eltern nicht nur Hilfebedürftige, sondern auch Anspruchsberechtigte und Kooperationspartner vor sich zu haben, ist einer gelingenden Partizipation dienlich, bei der die Eltern möglichst kontinuierlich in die Abstimmung der Maßnahmen und Interventionen einbezogen werden und ihnen entsprechend ihren Fähigkeiten auch für bestimmte Bereiche übertragen wird.

Die Aufarbeitung der Biographie ist wichtig für die Entwicklungsförderung und für die Ablösungsprozesse der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familienangehörigen. Eine reflektierte Sicht und realistische Beurteilung der Vergangenheit bilden die Basis des Verständnisses der Gegenwart und der eigenen Identität, weshalb das Kind und der Jugendliche auf der Suche nach dem Verständnis für seine Vergangenheit und auch für das Verhalten der Eltern Unterstützung durch die BetreuerInnen erfährt.

Dies ermöglicht, dass negative Empfindungen zugunsten positiver Emotionen der Versöhnung weichen, welches wiederum der Klärung oder sogar dem Wiederaufbau von Beziehungen und damit einer Verringerung von Belastungen als Grundlage der Freisetzung von Entwicklungspotenzialen für alle Beteiligten dient.

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3.4. Clearing als Time-out

Eine Time-out-Phase sollte mindestens 6 Monate dauern und kann in allen Standorten und auch als Reiseprojekt durchgeführt werden.

Hierbei sind folgende Zielsetzungen anzustreben:

  • zur Ruhe kommen und Abstand gewinnen
  • Ablösungsphase von der Herkunftsfamilie
  • Sichtung von Stärken und Schwächen
  • Vergangenheitsbewältigung
  • strukturellen Tagesablauf trainieren
  • Vorbereitung auf die nächste Phase
  • handlungsorientierte Ebenen

Im Anschluss an diese Clearingphase startet die eigentliche Maßnahme als Reise oder Standortprojekt im In- und Ausland. Während der gesamten Zeit wird das Kind oder der Jugendliche durch einen Pädagogen intensiv betreut und begleitet. Diesem steht ein Co-Betreuer zur Seite, der über den jeweiligen Verlauf informiert und zu jeder Zeit erreichbar ist. Dieser kann im Notfall die Betreuung übernehmen oder zusätzlich begleiten.

Folgende Möglichkeiten sind vorhanden:

  • Übergang in einen langfristigen Aufenthalt im jeweiligen Standort im Ausland   
  • Aufnahme nach der Auslandsclearingsphase in der Erziehungsstelle Ritze
  • Vermittlung in eine andere Erziehungsstelle zumeist im ländlichen  Raum
  • Rückführung in die Herkunftsfamilie
  • Sonstige Varianten, kann auch im Extremfall die Einweisung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie sein

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3.5. Aufnahme, Verlauf und Dauer

Bei der Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen kommt der Auswahl der passenden Maßnahme und der beteiligten Personen höchste Priorität zu. Diese findet nach der Fallvorbesprechung zwischen anfragendem Jugendamt, Bereichsleitung, den Eltern oder Sorgeberechtigten, mit dem Kind/Jugendlichen und mit den ausgewählten Mitarbeitern statt.

Je nach Situation und der Vorgeschichte sollte aufgrund der aktuellen Krise, ein sofortiger Beginn angestrebt werden.

Hier ist in der 1. Phase das „Andocken“ in einer unserer Erziehungsstellen sinnvoll, da der Ortwechsel schon allein einen positiven Impuls gibt.

Die rasche Herausnahme aus der kritischen Lebenswelt wirkt beruhigend. In der entsprechenden Erziehungsstelle wird dann die gemeinsame Fahrtroute besprochen und vorbereitet, d.h. packen der benötigten Gegenstände, Zeltprobeaufstellen, Lagerfeuer, etc. erste vertrauensbildende Maßnahmen, Aufbau einer positiven Spannung. Besprechung der Reiseroute.

Abreise in eine unserer Standorte, zumeist mit dem betriebseigenen Bus, es kann aber auch Reisebus, Bahn oder Flug sein, wobei aufgrund der Distanzerlebnisse, das Kennenlernen anderer Länder und die gemeinsame Erfahrungsebenen während der Reisephase der Flug nicht so geeignet erscheint. Nach Olhao sind es 3000 km, Tessin, 1300 km, Natsaaku 1500 km.

In allen Standorten sind einige strukturelle Bedingungen ähnlich:

  • gemeinsame Organisation des täglichen Lebens
  • handlungsorientierte Maßnahmen, in Natsaaku z.B. Teilnahme bei der Tierhaltung, Landwirtschaft, etc.
  • Haushaltsplanung und Durchführung, Forstwirtschaft etc.

Vor Ort wird dann je nach Situation entschieden, welche Methoden der Handlung zum Kennen lernen angewandt werden, z.B. Strandtouren, Klettertouren, Wanderungen, etc. Erkundung der Gegend und Land und Leuten. Dies geschieht nicht immer nach den gleichen Prinzipien.

Die Verschiedenheit der Standorte entnehmen Sie bitte den entsprechenden Beschreibungen.

Stabilisierungsphase  und Ablösungsphase.

In der Phase des Kennenlernens wird sowohl von den Kindern und Jugendlichen als auch von der Fachkraft festgestellt, ob persönliche Stärken, Schwächen und Eigenarten zueinander passen, ob eine grundlegende Sympathie besteht, ob die Chemie stimmt. Das geschieht in der Regel ohne Zeitdruck in mehreren Gesprächen oder gemeinsamen Aktivitäten.

Durch die Schaffung einer besonderen Situation zu Beginn der Hilfe wird der Prozess des Beziehungsaufbaus- und -ausbaus intensiv gestaltet. Diese Phase findet dann nicht im Alltag und nicht in der Wohnung der Erziehungsstelle statt, sondern kann eine gemeinsame Reise oder ein mehrwöchiger Aufenthalt an einem für beide Personen neuem Ort sein. Planungen zur Gestaltung dieser Zeit können vor allem mit Jugendlichen gut gemeinsam vorgenommen werden.

Die Phase des Ankommens findet innerhalb des zur Verfügung stehenden Wohnraumes statt, und gibt den zu  Betreuenden Zeit ihren Platz zu finden. Das Ankommen steht dabei im Vordergrund; häusliche oder auch schulische Anforderungen werden schrittweise übertragen. In dieser Zeit werden Ressourcen und Grenzen erkannt und eingeschätzt, um so eine realistische und differenzierte weitere Hilfeplanung vornehmen zu können.

Die Stabilisierungsphase in der Betreuung kann je nach Alter bei Hilfebeginn bis zu mehreren Jahren dauern. Es werden die gemeinsamen Planungen in Richtung schulischer und beruflicher Bildung umgesetzt, die Kontakte zur Herkunftsfamilie weiter gestaltet und normalisiert.

Über eine regelmäßige Reflexion des Hilfeverlaufes und der Zielerreichung werden nächste Schritte abgesteckt und formuliert. Vor dem jeweiligen biografischen Hintergrund der Betreuten sind Einschnitte und Rückschläge einzukalkulieren, wobei die Vermeidung von Abbrüchen im Vordergrund steht. Der Umgang mit krisenhaften Situationen erfordert klare Strategien und eindeutige Instrumente zur Krisenintervention.

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3.6.   Krisenintervention

Als mögliche Krisen während der Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in der integrativen mobilen Erziehungsstelle sind Situations-, Entwicklungs- und Beziehungskrisen möglich. Oberste Maxime bei der Überwindung der verschiedenen Formen von Krisen ist die Wahrung von Beziehungskontinuität- und Stabilität. Diese Maxime basiert auf der Annahme, dass die Entwicklung des fremd untergebrachten Kindes oder Jugendlichen von Abbrüchen geprägt ist.

Um Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen zu gewährleisten, gibt es Instrumente der Krisenintervention, die im Rahmen von Qualitätsentwicklung explizit für Auslandsmaßnahmen als Standard entwickelt wurden und als Handlungsrichtlinien dienen. Beschrieben sind hier die Schwerpunkte Prävention, Krisenintervention und Krisennachbereitung.

Hierbei ist eine enge Kooperation zwischen der Bereichsleitung, der Fachkraft sowie evtl. anderen beteiligten Personen in den Erziehungsstellen notwendig.

Die Bereichsleitung koordiniert die Vertretungen, wenn die Fachkraft ausfällt, und wird in besonderen Belastungssituationen unterstützend tätig. Voraussetzung für diese Unterstützung ist die Transparenz in der Betreuungsarbeit bei weitgehender Autonomie der integrativen mobilen  Erziehungsstelle in der Ausgestaltung der Betreuung.

Die Konstruktivität der Zusammenarbeit an der Schnittstelle zwischen Träger und integrativer mobiler Erziehungsstelle wird durch regelmäßige Fachgespräche gewährleistet.

Wie in den Infrastrukturen der einzelnen Standorte beschrieben, haben wir verschiedene Kontaktpersonen, die in einer Krise direkt und schnell vor Ort handeln können. Notfalls wird angereist.

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4. Rahmenbedingungen

4.1. Personal und Ausstattung

Intensive pädagogische Betreuung im privaten Raum stellt besondere Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen den ErziehungsstellenmitarbeiterInnen, externen Fachkräften sowie der Bereichsleitung zur Gewährleistung fachlicher Qualität und Transparenz der Hilfeleistung.

Die pädagogische Betreuung im Rahmen von Erziehungsstellen wird fast ausschließlich durch die innewohnenden Fachkräfte geleistet, die mit den Betreuten eine Lebensgemeinschaft auf Zeit bilden. Besondere Schwerpunkte sind daher:

  • persönliche und fachliche Kompetenzen
  • die persönliche Eignung der Betreuungspersonen
  • die Stellenausstattung
  • die fachliche Einbindung
  • weitere Rahmenbedingungen, wie z.B. Lage und Größe der Wohnung.

Es wird nur hoch qualifiziertes Personal mit langjähriger Erfahrung eingestellt.

Bei der integrativen mobilen Erziehungsstelle handelt es sich um eine 1:1 Betreuung.

Kurzfristige oder geplante Vertretungen werden durch bzw. in Absprache mit der Bereichsleitung der Erziehungsstellen organisiert.

Es werden staatlich anerkannte Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt.

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4.2. Profil

Die Betreuungsperson verfügt über einen pädagogischen Abschluss und berufliche Erfahrungen mit der entsprechenden Zielgruppe umzugehen. Neben gesicherten materiellen und räumlichen Verhältnissen ist die Bereitschaft der Betreuungsperson, sich auf diese besondere Situation einzulassen eine wesentliche Voraussetzung für die Übernahme einer integrativen mobilen Erziehungsstelle.

Das erfordert:

  • Zuwendung und Geborgenheit vermitteln - „Platz zum Ankommen“
  • Ruhe, Gelassenheit, Humor, Authentizität
  • Grenzen setzen, Konsequenzen benennen und umsetzen können
  • Krisensituationen erkennen und meistern
  • Arbeit mit der Herkunftsfamilie, sowie fachlicher Umgang mit dem familiären Hintergrund
  • nutzbare und vermittelbare handwerkliche und kreative Fähigkeiten
  • Einschätzung von und im Umgang mit Verhaltensstörungen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Reflexion und zum fachlichen Austausch im Teamzusammenhang und mit der Bereichsleitung
  • Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung
  • Zusammenarbeit mit relevanten Stellen und Personen (Schule, Therapeuten, Ärzte)

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4.3. Einbindung       

Neben der Betreuungsperson sind mitwohnende Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Familienmitglieder unmittelbar an der Gestaltung der integrativen mobilen Erziehungsstelle beteiligt. Die Entscheidung für eine entsprechende familiäre Konstellation geschieht immer fallspezifisch. Die Angehörigen müssen im Zuge der Einbindung folgende Eigenschaften erkennen lassen:

  • Fähigkeit und Bereitschaft diese Betreuungsform mit zutragen und zu gestalten und so ein wirksames Gesamtsystem zu bilden
  • Akzeptanz einer Öffnung nach außen über die fachlichen Kontakte zu Amt, Bereichsleitung und zur Herkunftsfamilie
  • Einbindung der Betreuten in weitere Kontakte des sozialen Umfeldes

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4.4.  Fachliche Entwicklung

Ziel der Zusammenarbeit zwischen ErziehungsstellenmitarbeiterInnen, externen Fachkräften und der Bereichsleitung ist die Gewährleistung qualifizierter integrativer mobiler Erziehungsstellen, in denen professionelle Betreuung im privaten Raum einschließlich ihres Umfeldes stattfindet. Dieses Ziel wird erreicht durch:

  • zweiwöchentlich stattfindende Teamsitzungen mit kollegialer Beratung und fachlichem Austausch. Hier werden Einzelfälle und –verläufe unter Leitung der Bereichsleitung in strukturierter Form reflektiert, Vertretungen vorbereitet und ausgewertet sowie spezifisches und unspezifisches Fachwissen ausgetauscht.
  • monatlich externe Supervision, in der Details der täglichen Arbeit und auch Konflikte aufgearbeitet werden.
  • Qualitätsentwicklung im monatlich stattfindenden Qualitätszirkel
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Der individuelle Bedarf an Fort- und Weiterbildungen wird in Personalgesprächen gezielt erfragt. Es erfolgt eine Planung, welche internen oder externen Möglichkeiten bestehen. Zwei Mal im Jahr finden interne Fortbildungen zu ausgewählten Themen statt.
  • Bei Reise- und Standortprojekten im Ausland erfolgen die oben genannten Qualitätsstandards durch Benutzung von Telefon, Internet, Skype und ggf. Anreise des Projektleiters oder anderen Personals zur Unterstützung

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4.5.   Fachliche Begleitung

Die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Hilfen in den integrativen mobilen Erziehungsstellen liegt beim Träger und wird maßgeblich durch die Bereichsleitung wahrgenommen:

  • Kontakte zum Jugendamt, einschließlich der Hilfeplanung, finden i.d.R. durch oder über den Projektleiter statt.
  • Dokumentation und Berichtswesen zum Verlauf von Hilfen ans Jugendamt und andere externe Stellen geschieht in Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung.
  • Die Bereichsleitung ist verantwortlich für die Gestaltung der Kontakte der Erziehungsstelle zur Herkunftsfamilie.
  • Eine individuelle und kontinuierliche Begleitung findet in Form regelmäßiger Beratungsgespräche zwischen Bereichsleitung und Erziehungsstellenmitarbeiterinnen statt. In besonderen Situationen (Aufnahme, Vertretung, Krise) gibt es mehrere Kontakte pro Woche. Dann ist die Bereichsleitung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten erreichbar.
  • In einem zweimonatigen Rhythmus finden Besuche der Bereichsleitung in den einzelnen Erziehungsstellen statt bei denen sowohl Erziehungsstellenkinder und
    –mitarbeiterInnen anwesend sind.
  • Die Bereichsleitung ist in erster Linie als begleitende Unterstützung der Erziehungsstellen zu verstehen. Sie ist so zu gestalten, dass Ideen und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich und ohne bevormundende Eingriffe bewertet werden.

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4.6.   Räumliche Voraussetzungen

Die räumlichen Bedingungen innerhalb der Wohnung müssen so beschaffen sein, dass die Betreuten ausreichend mit Platz ausgestattet werden können, um ihnen das Gefühl des Dazugehörens zu vermitteln. D.h. sie verfügen über ein eigenes Zimmer, welches sie entscheidend mit einrichten.

Die Lage der Wohnung sollte den Problematiken der Betreuten Rechnung tragen. Wichtige Aspekte sind die Entfernung zu den Eltern und zu sozialen Brennpunkten, die notwendige soziale Infrastruktur, einschließlich Schule, Ausbildung und therapeutischen Angeboten sowie die Ressourcen des unmittelbaren Umfeldes (Garten, Tiere etc.).

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4.7.   Kosten

Mit dem belegenden Jugendamt wird eine individuelle Vereinbarung abgeschlossen.

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