Jugendhof der Altmark West e.V.
Erziehungsfachstellen EFS
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Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Erziehungsfachstelle

Im Haushalt der Erziehungsfachstelle lebt ein pädagogischer Mitarbeiter mit seinen Angehörigen und das zu betreuende Klientel. Neben der Betreuungsperson sind die mitwohnenden Familienmitglieder (LebenspartnerIn, Kinder) an der Gestaltung der Erziehungsfachstelle beteiligt.

Versorgende und sozial- emotionale Zuständigkeiten übernimmt der / die Betreuer/In. Die Herkunftsfamilie wird somit umfänglich entlastet, und dem Kind/Jugendlichen wird ein neues Lebensfeld geboten. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie wird wenn möglich bestehen bleiben und aktiv gestaltet. Eine Rückführung dorthin wird angestrebt oder bleibt zumindest offen.

Ist diese Perspektive nicht möglich, gibt es folgende Optionen: das Kind oder der/die Jugendliche, der/die junge Volljährige bleibt in der Einrichtung, anderen Maßnahme auf den Aufbau eines eigenen Lebensfeldes (Verselbständigung) vorbereitet. Hier werden auch Ressourcen der Kooperationspartner genutzt. Wenn es z.B. sinnvoll erscheint, schon vor der Volljährigkeit eine andere Hilfeform zu wählen, die in der Nähe des Elternhauses sich befindet, wird diese genutzt.